ja, allerdings fallen sie auch unters Jagdrecht; d.H. während eines bemessenen Zeitraumes dürfen sie bejagd werden. Sie genießen daher keinen hohen Schutzstatus wie z.B. Wanderfalke oder Schwarzstorch. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, die Nester zu zerstören, den Tieren Gewalt anzutun, sie einzusperren etc. Nur zur Pflege bis zur Wiederauswilderung darf man ein Wildtier behalten, Ausnahmen sind genehmigungspflichtig (siehe Elster Frido)
Viele Grüße
Angie



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