Leider lässt sich der Züchter, also die Herkunft eines Tieres in solchen Zoohandlungen nicht immer ermitteln.
Das funktioniert so: Der Zoohändler kauft ein legal gezüchtetes aber unter Artenschutz stehendes Tier (z.B. eine Landschildkröte), mit dem Tier erhält er die "Europäische Bescheinigung" (früher CITES), die dem legalen Züchter von der zuständigen Naturschutzbehörde bei Schlupf und Meldung ausgestellt wurde. Dann geht der Zoohändler mit diesem Papier zu seiner NaBe. und lässt die Europ. Besch. auf seinen Namen umschreiben, der Zoohändler steht da als Besitzer drin, genaue Beschreibung des Tieres (evtl. incl. Chip-Nr), und das ursprüngliche Herkunftsland. Die alte Besch.wird direkt in der Behörde vernichtet. Auf diese Art und Weise geben die Zoohändler ihre Quelle nicht preis, sie wollen ja die Gewinnspanne zwischen Züchter - und Ladenverkaufspreis einstreichen. Dass der Kunde beim nächsten Mal direkt beim Zücher kauft, wollen die natürlich nicht. Ist ein echtes Sch..System, aber legal. Wenn man schon exotische Tiere handelt, leiden sie natürlich am wenigsten, wenn sie nur einmal den Besitzer wechseln, also direkt vom Züchter an den endgültigen Halter abgegeben werden.
Saskia



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