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gesetzl. Haltungsbestimmung

Dies ist eine Diskussion über 'gesetzl. Haltungsbestimmung' im Die Rabenkrähe Forum. Teil der Rabenvögel Kategorie; hallo...ich hätte da mal ne frage: wie ist das eigentlich wenn eine krähe freiwillig bei einem bleibt (nicht in der ...

  1. #1
    Keks64
    Gast

    gesetzl. Haltungsbestimmung

    hallo...ich hätte da mal ne frage:

    wie ist das eigentlich wenn eine krähe freiwillig bei einem bleibt (nicht in der wohnung lebt sondern nur draussen und ohne voliere), braucht man da auch diese erlaubnis von der unteren tierschutzbehörde (hiess das so???)
    braucht man die erlaubnis in ganz deutschland oder gibt es unterschiede in den jeweiligen bundesländern??

    danke schonmal fürs antworten:-)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von nerak
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    AW: gesetzl. Haltungsbestimmung

    Ein Muß gibt es zumindest in Schleswig-Holstein nicht. Auch bzgl. der Hühnergrippe-Panik brauchte ich bzgl. "meiner" Rabenkrähe Moon nichts unternehmen. Sie lebte hier frei, wenn sie auch darauf bestand, im Haus zu schlafen. Bei einer Kontrolle durch den Amtsvet. hat er natürlich auch sie kennengelernt. Im nachhinein war ich froh darüber, denn eine dusselige Tusse aus der weiteren Nachbarschaft, die sich bereits wegen der Hunde, der Katzen, der Hähne und überhaupt wegen der vielen Tiere hier beschwert und mich angezeigt hat, zeigte mich selbstverständlich auch wegen der in Gefangenschaft gehaltenen Rabenkrähen an. Da paßte es prima, daß der Amtsvet. sie sofort zum Schweigen bringen konnte: "Ich kenne die Tiere und die Haltung und da ist alles prächtig. Kann ich Ihnen noch irgendwie weiterhelfen?"
    Ich würde wohl besser lieber melden, einfach um auf der sicheren Seite zu sein und mit offenen Karten zu spielen.
    lg karen

  3. #3
    Administrator Avatar von Sven
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    AW: gesetzl. Haltungsbestimmung

    Ich habe meine beiden Experten auch vorsichtshalber angemeldet! Auf dem Landratsamt bei der "unteren Naturschutzbehörde"

    Obs was bringt sei mal dahingestellt, die Morddrohungen gegen meine beiden Experten gehen weiter! Das halbe Dorf ist in Aufruhr.....



    LG Sven


    Wichtig: Wenn ein Beitrag von mir auf 2 Arten verstanden werden kann und der Eine verletzt Dich, dann meine ich den Anderen


    Nach dem Motto;

    gestern standen wir am Abgrund - heute sind wir einen Schritt weiter.


    Die Menschheit können wir in zwei Teile dividieren. 50% lieben die Tiere. Die andere Hälfte hat als einzige Beziehung zur Fauna die Milben in ihrer Matratze.


    Erfahrung ist eine gute Sache. Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!

  4. #4
    Keks64
    Gast

    AW: gesetzl. Haltungsbestimmung

    was musstest du da tun? irgendwelche gesetzestexte über wildvogelhaltung und dergleichen beantworten oder nur nen wisch ausfüllen und gut wars????
    und was kostet das ganze??

    ich dachte die kommen und wollen eine riesenvoli begutachten und schauen ob du firm bist im umgang mit wildvögel ?!

  5. #5
    Moderator Avatar von Hexe Elstereule
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    AW: gesetzl. Haltungsbestimmung

    Wenn der Vogel im Freiflug gehalten wird, ist er ja nicht eingesperrt, oder? Die Haltungsanforderungen gelten aber nur für Vögel in Volieren. Mach Dir also mal keinen Kopf. Der Vogel kommt aus freien Stücken zu Dir und wenn er Dich in deinem Haus besuchen kommt und nachher wieder raus kann ist das ja keine >Vogelhaltung< im wörtlichen Sinne.
    Problematisch wäre es nur, wenn Du einen Vogel, der in unserer Landschaft nicht heimisch wäre, im Freiflug halten würdest. Das muß genehmigt werden - wegen Faunenverfälschung, die strafbar ist.
    LG
    Angie

  6. #6
    Keks64
    Gast

    AW: gesetzl. Haltungsbestimmung

    aha...vielen dank angie.

    aber was ist mit paul??? der ist ja in dem sinne schwerstbehindert*ggggg...wie das klingt...richtig doof*
    was soll ich wegen ihm machen?

  7. #7
    Moderator Avatar von Hexe Elstereule
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    Beiträge
    2.582

    AW: gesetzl. Haltungsbestimmung

    nichts, pflege ihn und wecke keine schlafenden Hunde. Es soll AmtsTA´s geben, die für sowas nichts übrig haben
    LG
    Angie

  8. #8
    Keks64
    Gast

    AW: gesetzl. Haltungsbestimmung

    ok...wenn jemand mich meldet verkleide ich paulchen als karnickel und steck ihn kurzfristig in den hasenstall:)

  9. #9
    Supermoderatorin Avatar von Elstermama
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    AW: gesetzl. Haltungsbestimmung

    Der arme Kerl.
    Hab von Karneval noch Öhrchen, die stell ich dann zur Verfügung.
    LG Elstermama

  10. #10
    Moderator Avatar von Hexe Elstereule
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    Beiträge
    2.582

    AW: gesetzl. Haltungsbestimmung

    Elsternmama als Bunny, nee wie nett, war bestimmt ein Hingucker!
    LG
    Angie

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