Registrieren Hallo Gast! Für vollständigen Zugriff auf unser Forum solltest du dich jetzt kostenlos Registrieren!
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 20

Haltegenehmigung

Dies ist eine Diskussion über 'Haltegenehmigung' im Rabenvogel-Medien u. Sonstiges Forum. Teil der Rabenvögel Kategorie; Warum nur "Überzeugungsarbeit" - schreibt eine HG nicht mindestens zwei Tiere vor! Entweder soll noch einer dazu, oder hier ist ...

  1. #1
    Branos
    Gast

    Haltegenehmigung

    Warum nur "Überzeugungsarbeit" - schreibt eine HG nicht mindestens zwei Tiere vor!
    Entweder soll noch einer dazu, oder hier ist richtig Mist gebaut worden.

    Bei der Unteren Naturschuztbehörde nachfragen, was dort läuft?

    Gruß Klaus.

  2. #2
    Supermoderatorin Avatar von Elstermama
    Registriert seit
    11.04.2007
    Geschlecht
    Weiblich
    Ort
    Westerwald
    Beiträge
    6.848
    Wie kommst Du denn auf die Idee, daß eine HG zwei Vögel vorsieht Klaus?

    Ganz besonders schlimm find ich, daß da ein gesunder Jungvogel lebenslänglich "sitzt".
    Alleine geht gar nicht!
    LG Andrea

  3. #3
    uros
    Gast
    @Branos,
    eigentlich..hast Du da nen Stein ins rollen gebracht..
    a rolling stone,(ein rollender Stein)
    eine HG sollte eigentlich nur für 2 Vögel ausgestellt werden.
    Vonwegen..gefangen ein Leben lang und dann noch einsam..
    Bis jetzt werden HGs für einzelne Vögel ausgestellt.

    lg raija

  4. #4
    Branos
    Gast
    Zitat Zitat von Elstermama Beitrag anzeigen
    Wie kommst Du denn auf die Idee, daß eine HG zwei Vögel vorsieht Klaus?
    Als ich wegen einer HG nachgefragt habe verwies man mich auf die "Gehegedimensionen für nach dem Jagdrecht geschützte einheimische Vogelarten der Schweiz" :


    Hier steht doch eindeutig:
    "Bei der Gruppenzusammenstellung ist - ungeachtet der Zahlen in der Tabelle - die natürliche Sozialstruktur der Art angemessen zu berücksichtigen."


    Wie kann dann eine HG für einzelne Rabenvögel ausgestellt werden?

    Ja, wie kann ich auf so eine Idee kommen?


    Gruß Branos




  5. #5
    Moderator Avatar von bluebabyzoe
    Registriert seit
    12.06.2008
    Geschlecht
    Weiblich
    Beiträge
    1.198
    Zitat Zitat von Branos Beitrag anzeigen
    Wie kann dann eine HG für einzelne Rabenvögel ausgestellt werden?

    Ja, wie kann ich auf so eine Idee kommen?
    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus !

    Das ist überall das gleiche Spiel !

    LG Sunny
    Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast.“ Antoine de Saint-Exupery

  6. #6
    Branos
    Gast

    Böse

    IN MIR IST GERADE MEINE WELT ZUSAMMENGEBROCHEN.

    Ich kann das nicht verstehen - wie kann es sowas geben.
    Widerspricht in der Sache allem was ich über Rabenvögel gelesen habe.

    Gruß Klaus

  7. #7
    Moderator Avatar von Gaby
    Registriert seit
    23.10.2007
    Geschlecht
    Weiblich
    Ort
    BM Kreis
    Beiträge
    4.281
    Blog-Einträge
    1
    Nix zusammen brechen....Kopf hoch und weiter kämpfen....

    es wird immer so ein Mist geben....
    "If men had wings and bore black feathers, few of them would be clever enough to be crows" Rev. Henry Beecher 1810

  8. #8
    Branos
    Gast
    Für mich ist das nicht richtig.

    Schicksal- Kismet - Kahma nee ist nichts für mein Weltbild
    Wir schaffen unsere Welt.

    Wollen wir das so einfach hinnehmen?

    Gruß Klaus

  9. #9
    Supermoderatorin Avatar von Elstermama
    Registriert seit
    11.04.2007
    Geschlecht
    Weiblich
    Ort
    Westerwald
    Beiträge
    6.848
    Bitte wirf das nicht durcheinander Klaus. Eine HG gibt es für einen Dauerpflegling. Kommt der Nächste dazu, gibt es wieder eine HG, die übrigens was über 43,00 Euro kostet ... Du bekommst keine "Generalvollmacht" und das ist auch richtig so, denn sonst könnte doch wieder Schindluder getrieben werden. Möchte hier im Thema von Saskia nicht mehr ausführen.

    Hält so ein Park wie hier nur einen Kolkraben, find ich das wirklich schlimm. Hoffentlich ändert sich da schnell was.
    LG Andrea

  10. #10
    Branos
    Gast
    Zur zeitweiligen PFLEGE und AUSWILDERUNG von hilfsbedürftigen Wildvögeln benötigt der HELFER keine Haltegenehmigung.
    Zur dauerhaften Haltung wird eine HG benötigt.

    Nein, ich werfe hier nichts durcheinander.
    Aber dauerhaft Haltung als Einzeltier, ist das gängige Praxis?
    Wenn ja, dann habe ich das richtig verstanden.


    Der Vogel wird dort im Park zur Schau ausgestellt und somit sieht es für mich nicht nach HILFE, sondern erstmal nach GESCHÄFT aus.

    Ich hoffe ja, dass die "Untere Naturschutzbehörde" hier einen zweiten Vögel zur Auflage gemacht hat. Somit hätte es Saskia mit ihrer "ÜBERZEUGNUNGSARBEIT" ja recht einfach.
    Saskia, bitte berichte zu diesem Punkt noch!

    Ich wünsche dem Kolki schnellstens eine "Gruppenzusammenstellung, welche die natürliche Sozialstruktur der Art angemessen berücksichtigt.


    Dieses Thema wird mich noch lange geschäftigen - ist für MICH nicht stimmig.

    Gruß Klaus.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •