Niedersächsisches Jagdgesetz, bzw. Jagdrecht, wird bei uns, in Bezug auf jagdbare Wildvögel, die verletzt oder zu päppeln sind, folgend deklariert :
Finde ich z.B. eine gesunde junge RK, die noch nicht flugfähig ist, muss ich sie
a) dem zuständigen Jagdpächter bringen oder
b) in eine anerkannte Auffangstation, die erstaunlicherweise jedoch ständig überfüllt ist.
Hat der betreffende Jagdpächter keine Zeit, diesen Vogel auf zu päppeln, hat er die Möglichkeit, den Vogel, bis zum Zeitpunkt des Auswilderns in meiner Obhut zu belassen, um ihn dann auszuwildern. Dieses würde für ihn bedeuten, dass er 6 Monate lang diese Art von Tier nicht bejagen darf. Die zweite Möglichkeit wäre, er tötet den gesunden Jungvogel, wozu er lt. Jagdbehörde berechtigt ist, da er für die Hege und Pflege verantwortlich ist.
Bedeutet das jetzt, dass jeder, der Rabenvögel päppelt oder gesund pflegt, einen Jagdschein machen und sich eine Jagdpacht suchen muss ???? Oder begehen alle diese Leute eine Ordnungswiedrigkeit, die es trotzdem machen ?
LG Elke.N



3Danke
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